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Unter Kindern und Jugendlichen ist derzeit die Tendenz zu beobachten, sich die härtesten Porno- und grausamsten Gewaltvideos aus dem Internet auf ihre Smartphones zu laden und sich gegenseitig zu zeigen oder zu senden – als Nervenkitzel, als Mutprobe oder einfach zur Belustigung!

Damit fördern sie nicht nur ihre eigene Verrohung, sondern machen sich auch strafbar (Jugendstrafrecht). Denn der Besitz wie auch die Weitergabe von Darstellungen, in denen die Würde des Menschen in schwerer Weise verletzt wird, ist verboten.

Das gilt für die Darstellung grausamer Gewalthandlungen (z. B. Hinrichtungen, Art. 135 StGB)

… und verbotener Pornografie (v. a. sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren und Gewalthandlungen, Art. 197 StGB).

Die Weitergabe oder das Zugänglichmachen von allen anderen Formen von Pornografie an Personen unter 16 Jahren ist ebenfalls verboten. Der ursprüngliche Anbieter im Internet kann in der Regel nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wohl aber die Kinder und Jugendlichen.

Was Lehrpersonen tun können

  • Lehrpersonen dürfen die Smartphones der Schülerinnen und Schüler einziehen, wenn diese z. B. Gewaltvideos oder tierpornografisches Material verschicken oder sich gegenseitig zeigen.
  • Die Lehrpersonen müssen umgehend die Polizei einschalten.
  • Die Polizei stellt anschliessend die Geräte sicher und übergibt sie bei erhärtetem Tatverdacht an die Jugendstrafbehörde, die dann ggf. eine Strafuntersuchung anordnet.

Was Kinder und Jugendliche wissen müssen

  • Bei einer Strafuntersuchung können Datenträger und Geräte durch die Untersuchungsbehörden ersatzlos vernichtet werden. Ausserdem sind Hausdurchsuchungen möglich.
  • Die Verbote in den Bereichen Gewalt und Pornografie dienen dem Schutz vor schädlichen und belastenden Einflüssen.
  • Hinter solchen Filmen steht reales Leiden! Mit der Weitergabe solcher Darstellungen unterstützt man indirekt schwere Gewaltstraftaten.

Lehrpersonen, aber auch Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Bezugspersonen, die mit Kindern und Jugendlichen über diese Themen sprechen möchten, finden Rat und Hilfe bei den polizeilichen Jugendsachbearbeitern.

Kategorien: Medienkompetenz

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